Kreistagsfraktion
Sehr geehrte Frau Landrätin Dammann,
die SPD-Kreistagsfraktion ist zutiefst besorgt über die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen des erneuten Lockdowns. Wir tragen diese Maßnahme solidarisch mit, erwarten aber, dass die Zeit nun intensiv genutzt wird, um alles Menschenmögliche zu tun, um eine dritte Welle nach dem voraussichtlichen Ende des Lockdowns am 10. Januar 2021 zu verhindern.
Hierzu regen wir insbesondere folgende Maßnahmen an:
Begründung:
Die Zahl der Corona-Toten ist bei den Menschen 80+ besonders hoch. Daher liegt hier ein wesentlicher Hebel, um die Krankenhäuser zu entlasten und die Zahl der Todesopfer zu minimieren. Auch der Schutz der Lehrkräfte und Erzieher ist sicherzustellen.
Begründung:
Ein langer, enger Kontakt und Aufenthalt in schlecht gelüfteten Verkehrsmitteln ist eine große Ansteckungsquelle.
Begründung:
Durch die rund 20.000 deutschen Grenzgängerinnen und Grenzgänger in die Schweiz, die insbesondere auch im gefährdeten sozialen und Gesundheitsbereichen arbeiten, entsteht eine signifikante Ansteckungsgefahr. Umgekehrte Ansteckungsgefahren entstehen potenziell durch Schweizer Kunden beim Einkaufen in Deutschland.
Begründung:
Im internationalen Vergleich haben die Länder die niedrigsten Infektionen, die massiv auf Kontaktverfolgung setzten.
Die SPD-Kreistagsfraktion bittet darum, die aufgeführten Punkte schnellstmöglich anzugehen und umzusetzen und zeitnah in den Gremien Bericht darüber zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Eberhardt
Fraktionsvorsitzender
Die Fraktionen des Kreistages haben sich vernünftigerweise darauf geeinigt, die Haushaltsreden zu Protokoll zu geben um die Kreistagssitzung der Pandemiesituation entsprechend so kurz wie eben nötig zu halten. Unser Fraktionsvorsitzender Martin Löffler geht in seiner Rede mit dem Haushaltsplan des Landratsamtes scharf ins Gericht.
Vortrag durch Herrn Fraktionsvorsitzenden Klaus Eberhardt
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landrätin,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Kreisrat,
sehr geehrte Damen und Herren!
In Ihrer Haushaltsrede, sehr geehrte Frau Landrätin, führen Sie bemerkenswerter Weise § 1 Abs. 1 der Landkreisordnung ein:
„Der Landkreis fördert das Wohl seiner Einwohner, unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben und trägt zu einem gerechten Ausgleich ihrer Lasten bei.“
In Anbetracht der Verwerfungen durch die Corona-Pandemie, lässt sich in diesem völlig atypischen Jahr und im nächsten Jahr in noch größerem Umfange vortrefflich darüber streiten, wie ein gerechter Ausgleich zwischen den Finanzmitteln der einzelnen staatlichen Ebenen erreicht werden kann. Ich beziehe mich heute lediglich auf das Verhältnis zwischen den Kreis- und Gemeindefinanzen. Nach den langwierigen und - aus meiner Sicht - teilweise mühsamen Vorberatungen in der AG Finanzen des Kreishaushaltes lässt sich folgendes Ergebnis festhalten:
Aufgrund der vielen Pflichtaufgaben des Kreises mögen die Vorschläge der Einsparungen für 2021 in Höhe von 3,3 Mio. Euro als Erfolg betrachtet werden. Gleichzeitig gilt es aber auch, die aktuelle schwierige finanzielle Situation der Städte und Gemeinden zu betrachten. Die zu erwartenden Fehlbeträge dürften bei diesen im Gesamtvolumen etwa gut das Zehnfache des Minus des Kreises ausmachen. Den Städten und Gemeinden bleibt gar nichts anderes übrig, als ihre Projekte zu strecken oder zu streichen. Selbst bei den Pflichtaufgaben werden auf die Kommunen enorme finanzielle Herausforderungen warten. Mit Hinweis auf die bereits zitierte Landkreisordnung darf es nicht zu einer Asymmetrie zwischen der Leistungsfähigkeit von Städten und Gemeinden einerseits und dem Kreis auf der anderen Seite kommen. Die Liquiditätssicherung und Umlagefinanzierung des Kreises können nicht das Ziel sein, dass Städte und Gemeinden in ihren künftigen Aufgabenwahrnehmungen unverhältnismäßig hoch beeinträchtigt werden. Dies wäre alles andere als nachhaltig.
Beantwortung der Fragen der SPD-Kreistagsfraktion zur aktuellen Situation in den kreiseigenen Pflegeeinrichtungen in der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Frau Landrätin,
zunächst möchte ich mich herzlich für die sehr ausführliche Beantwortung unserer Anfragen mit Schreiben vom 19.10.2020 bedanken.
Die Fraktion gewinnt aus Ihren Antworten den Eindruck, dass trotz der permanenten Belastung durch COVID-19 in den kreiseigenen Pflegeeinrichtungen Fürsorge für die mittlerweile eingetretene zweite Welle in der Corona-Pandemie getroffen wurde.
Bezüglich der vorgesehenen regelmäßigen Tests für die Mitarbeitenden im Eigenbetrieb Heime können wir uns mit Ihrer Antwort allerdings nicht zufriedengeben. Wir halten es für außerordentlich wichtig, dass die vulnerable Personengruppe unserer Gesellschaft einen besonderen Schutz erfährt und deswegen die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für das Personal und die Besucher von Pflegeeinrichtungen einen absoluten Vorrang haben müssen. Insbesondere erwarten wir, dass hier umgehend Voraussetzungen für sogenannte Schnelltests geschaffen werden, weil wir ansonsten befürchten, dass aufgrund der derzeitigen Ausbreitung von COVID-19 in Kürze diese sensiblen Einrichtungen betroffen sein werden. Für das städtische Bürgerheim in Rheinfelden (Baden) darf ich berichten, dass seitens der Betriebsleitung bereits die Voraussetzungen für Schnelltests geschaffen wurden.
Die SPD-Kreistagsfraktion würde es daher außerordentlich begrüßen, wenn Sie in dieser Fragestellung initiativ werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Eberhardt
Fraktionsvorsitzender
Einen interfraktionellen Anfrag hat die SPD-Kreistagsfraktion zusammen mit den Fraktionen von Bündnis 90 /die Gr ünen, Freie Wählervereinigung Rottweil und ÖDP gestellt. Es geht um die Darlegung des Veterinäramts zum Thema: „Kontrolle tierhaltender Betriebe und Schlachthöfe“. Hier der Antrag im Wortlaut: