
Mit immer neuen Regelungen im Rahmen der flankierenden Maßnahmen macht die Schweiz deutschen Firmen Schwierigkeiten. Nun hat der Kanton Baselland für alle Arbeitgeber eine Kautionspflicht von 20.000 Franken zugunsten der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle (ZPK) beschlossen. Die Kaution muss vor Beginn der Arbeitsaufnahme auf einer Schweizer Bank hinterlegt werden.
Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Zahlung von Kontrollkosten, Konventionalstrafen oder Gerichtskosten fällig werden sollte. In einem Brief an den Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung hat die Waldshuter SPD-Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter den Staatssekretär aufgefordert, sich gegenüber der Schweiz für eine Rücknahme der Regelung auszusprechen.
„Diese neue Regelung betrifft alle kleinen und mittleren Unternehmen des Baselgebiets, die im Ausbaugewerbe – also als Gipser, Maler oder Plattenleger - tätig sind“, so Schwarzelühr-Sutter. „Die Schweizer Firmen werden aber nur aus Gründen der Nichtdiskriminierung in die Pflicht genommen. Eigentliche Adressaten der neuen Bestimmung sind die ausländischen Unternehmen, deren Angestellte in Baselland arbeiten“, betonte die Waldshuter Bundestagsabgeordnete.



