Beschlossen von der SPD Mitgliederversammlung am 12.4.2012
Die Mitgliederversammlung möge beschließen,
die Landtagsfraktion der SPD und den Landesvorstand aufzufordern, sich auch in Zukunft in Bezug auf folgende Punkte für eine Änderung einzusetzen.
Beschlossen von der SPD Mitgliederversammlung am 12.4.2012
Die Mitgliederversammlung möge beschließen,
die Landtagsfraktion der SPD und den Landesvorstand aufzufordern, sich auch in Zukunft in Bezug auf folgende Punkte für eine Änderung einzusetzen.
Auch wenn es sich laut oben genannter Drucksache um „untergesetzliche Regelungen“ handele (S. 25), so wird doch von einem Deputat von 27 Stunden ausgegangen. Dies orientiert sich am Deputat der Realschulen und bedeutet eine Schlechterstellung der Gymnasiallehrer, die ein Deputat von 25 Stunden haben. Gleiches gilt für die Eingruppierung. Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Lehrer an Gemeinschaftsschulen ist eine angemessene Ausstattung nötig.
Laut Schulgesetz sind ausschließlich die Grund- und Hauptschulen christliche Gemeinschaftsschulen, analog gilt dies für Werkrealschulen. Dies soll ausdrücken, dass Kinder beider christlichen Konfessionen gemeinsam unterrichtet werden. Die Gemeinschaftsschule richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig ihres Glaubens, daher wirkt der Zusatz „christlich“ nicht umfassend, sondern ausschließend.
Laut Gesetzestext ist nicht mehr eindeutig, ob und wie die Schulen als Ganztagesschulen mit eigener Schulsozialarbeit geführt werden. Die Ausstattung muss mindestens der Grundlage des Alterlass Ganztagesschule entsprechen. Für eine gelungene Rhythmisierung und eine ganzheitliche Bildung gehört eine eigene Schulsozialarbeit zur Gemeinschaftsschule.
Auch dies scheint möglich (vgl. S. 13), eine ausdrückliche Klärung ist wünschenswert. Denn nur eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe ist anziehend für die leistungsstärkeren Grundschüler. Selbst die Staudinger Gesamtschule mit 1200 Schülern hat nicht immer 60 Schüler von der 10. Klasse in die Oberstufe weiter gegeben. Es stellt sich daher die Frage, ob nur Riesenschulen das Angebot einer Oberstufe machen können sollen.
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