Wohnungsbau in Baden-Württemberg

Veröffentlicht am 25.01.2018 in Anträge

1. Wir fordern künftig ein wesentlich höheres finanzielles Engagement des Bundes und des Landes beim öffentlich geförderten Wohnungsbau, um rasch erheblich mehr preisgünstigen Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen zu schaffen. Bei der in den Sondierungsverhandlungen erwähnten „Wohnraumoffensive“ für 1,5 Millionen Wohnungen muss das Schwergewicht der Bundesförderung auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelegt werden.

2. In der Gemeindeordnung Baden-Württemberg soll der öffentlich geförderte Wohnungsbau als eine vordringliche Aufgabe als Pflichtaufgabe der Gemeinde festgeschrieben werden.

3. Bei der Vergabe der Mittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sollen vorrangig solche Wohnbauprojekte gefördert werden, die von den Gemeinden oder Baugenossen- schaften mit gemeinnütziger Zielsetzung geplant sind. In Regionen mit einem besonders hohen Defizit an bezahlbarem Wohnraum sollen nur noch Projekte mit öffentlichen Geldern gefördert werden, die kostendeckend, aber nicht zwingend gewinnorientiert neuen bezahlbaren Wohnraum auf Dauer schaffen.

4. Die öffentliche Wohnungsbauförderung soll vorsehen, dass in Regionen mit stark erhöhtem Wohnungsbedarf eine Förderung von Neubauwohnungen nach Abbruch von nicht mehr sanierungsfähigen, preiswerten Wohnungsbeständen nur zulässig ist, wenn die neu erstellten Wohnungen mindestens zu 50 v. H. für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind.

5. Die Gemeinden sollten Grund und Boden vorrangig an gemeinnützige Baugenossenschaften verkaufen, bzw. selbst Baugenossenschaften gründen oder selbst Bauträger sein, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

6. Die Regionalplanung muss künftig dem wachsenden Bedarf an Wohnraum in den einzelnen Gemeinden stärker und differenzierter entgegenkommen.

7. Für eine schnellere Ausführung von Bauprojekten im öffentlich geförderten Wohnungsbau sind die baurechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen.

 

Begründung

 

Bezahlbarer Wohnraum fehlt nicht nur für sozial schwache Bezieher öffentlicher Mittel

( ALG , Unterhalt für Kinder, Ergänzung der Rente etc.), Obdachlose oder Flüchtlinge. Aufgrund des Anstiegs der Bevölkerungszahl in vielen Regionen unseres Landes und der dort knappen Ressourcen an Wohnfläche explodieren die Mieten in unverantwortlicher Weise. Familien mit Kindern und niedrigem oder mittlerem Einkommen, Alleinerziehende und viele Rentner und Rentnerinnen müssen dort oft bis zu 50 v. H. ihres monatlichen Einkommens für die Wohnungsmiete hinlegen. Das ist sozialpolitisch nicht mehr hinzunehmen und stellt eine Gefahr für die weitere demokratische Entwicklung unseres Landes dar.

Der statistische Hinweis, dass in den vergangenen Jahren durchschnittlich die Gehälter in gleichem Maße gestiegen sind wie die Mieten, nutzt Einkommensgruppen mit niedrigen oder mittleren Einkommen, insbesondere in Ballungsräumen und in attraktiven Wohnregionen wenig, da sie absolut und prozentuale zu viel von ihrem Einkommen für Wohnraum ausgeben müssen. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt auch durch eine erhöhte Mobilität von Menschen aus anderen EU- Staaten, die ( auch von uns benötigt) in Deutschland Arbeit und Ausbildung suchen ; ferner in einem steigendem Umfange durch Flüchtlinge, die ein Bleiberecht haben und in unseren Arbeitsmarkt integriert werden sollen.

Wenn öffentliche Gelder für den Wohnungsbau eingesetzt werden, müssen diese vorrangig in einen Wohnungsbestand fließen, der langfristig und nicht nur mit zeitlich befristeter Preisbindung für Einkommensschwächere zur Verfügung steht, z.B. bei genossenschaftlich organisierten Anbietern, um spekulativen, am höchsten Gewinn orientierte Mietpreisent- wicklungen entgegen zu wirken und um damit den sozialpolitischen Handlungsspielraum im Wohnungsbau zu erweitern.

Ferner ist grundsätzlich gesellschafts- und verteilungspolitisch zu bedenken:

Öffentliche Gelder für private Wohnungsbauprojekte mit einer nur zeitlich beschränkten Mietpreisbindung führen letztendlich zu einem mit Steuergeldern geförderten Vermögenszuwachs bei privaten Bauträgern, bedingt auch durch stetig steigende Haus- und Wohnungspreise in den Zuzugsregionen. Wenn schon Steuergelder für den Wohnungsbau eingesetzt werden, dann sollte der Vermögenszuwachs bei öffentlichen Bauträgern oder bei Baugenossenschaften anfallen, die sozialpolitische Aufgaben auf Dauer erfüllen. Schon die Erfahrungen im Zuge der Wiedervereinigung zeigen, dass durch Steuererleichterungen im Wohnungsbau gigantische Steuerverluste des Staates entstanden sind.

Homepage SPD Kreisverband Emmendingen

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