Ein Wohnungsaufsichtsgesetz für Baden-Württemberg schaffen

Veröffentlicht am 16.06.2012 in Beschlüsse

Beschlossen der SPD Mitgliederversammlung am 16.06.2012

Empfänger: SPD Kreisverband Freiburg und SPD Landesparteitag

Die SPD Freiburg fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg über die Landtagsfraktion auf, ein Wohnungsaufsichtsgesetz für Baden-Württemberg zu schaffen.

Ziel des angestrebten Gesetzes ist die Definition von Mindeststandards für Wohnungen, damit sich Mieterinnen und Mieter und auch die kommunale Wohnungsaufsicht darauf berufen können.

Gerade vor dem Hintergrund des Verkaufs der Wohnungen der LBBW, aber auch aufgrund einer Vielzahl negativer Erfahrungen die sich z. B. aus Wohnungsverkäufen in Freiburg ergeben haben, halten wir es für unabdingbar, entsprechende Möglichkeiten auch in Baden-Württemberg zu schaffen.

Das Gesetz soll sich an den Regelungen in Hessen und NRW orientieren, in denen Mindeststandards für den Wohnraum definiert sind.

Im Einzelnen muss es möglich sein:

  • Wohnverhältnisse als unzumutbar einzustufen,
  • EigentümerInnen zu verpflichten, Wohnungen instand zu setzen bzw. zu halten,
  • Wohnungen für unbewohnbar erklären zu können und notwendige Sanierungsmaßnahmen durch die Wohnaufsicht im Wege der Ersatzvornahme durchführen zu lassen,
  • die Mindestgröße vermieteter Wohnungen zu kontrollieren,
  • Spürbare Bußgelder bei Verstößen bzw. Sanierungsverweigerung zu verhängen.

Begründung:

1974 schuf Hessen mit seinem Wohnungsaufsichtsgesetz ein effizientes Mittel für die Kommunen, Wohnraummisstände an zu gehen.

Nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz vom 4. September 1974 haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe auf die Beseitigung von Wohnungsmissständen hinzuwirken. Aufgrund der positiven hessischen Erfahrungen wurden auch in anderen Ländern wie NRW, Hamburg und Berlin inzwischen ähnliche Regelungen eingeführt.

Der Verkauf der LBBW-Wohnungen an ein weitgehend privates Investorenkonsortium ist nur der bisherige Höhepunkt eines sich seit einigen Jahren vollziehenden Wandels auf dem Wohnungsmarkt. In dessen Verlauf wurden immer größere Wohnungsbestände an private Investoren verkauft. Weiterhin wurden immer mehr Wohneinheiten, die sich bisher im Besitz der öffentlichen Hand befanden, in großem Maß an private Wohnbaugesellschaften und internationale Investoren verkauft. 

Dieser Wandel hat in vielen Städten dazu geführt, dass vermehrt Wohnraum in schlechtem bzw. unzumutbaren Zustand vermietet wird.

Es kann nicht überraschen, dass solche Firmen in erster Linie Gewinnmaximierung betreiben und nur begrenzt soziale Verantwortung übernehmen. Die schlechten Erfahrungen, die z.B. die Stadt Freiburg mit Firmen wie der GAGFAH und der

Deutschen Annington machen musste, lassen sich durchaus verallgemeinern. Drastische Mieterhöhungen durch die neuen Eigentümer, Instandhaltung nur noch bei ausgewählten Objekten und eine schikanöse Behandlung der MieterInnen sind nur einige der schlimmsten Folgen. Dadurch werden gerade Stadtteile und Siedlungen, die am Ende der sozialen Skala liegen, noch weitergehend benachteiligt.  

Auch der Verweis auf abgeschlossene Sozialcharten hilft nicht weiter, da diese in der Regel zeitlich eng begrenzt sind. Instandhaltungskonditionen laufen normalerweise nach spätestens 10 Jahren aus.

Als besonders wirkungslos haben sich Pauschalbeträge für Instandhaltungen in einer Sozialcharta erwiesen. Es wurden - wie in Freiburg durch die GAGFAH - zwar einzelne Objekte saniert. Viele andere fallen aber mit dem Verweis auf die erfüllten Verpflichtungen der Verwahrlosung anheim.

Auch wenn die einzelnen Kommunen über die Zustände informiert sind, bleiben ihre  Einflussmöglichkeiten in Baden-Württemberg beim derzeitigen rechtlichen Rahmen gering. Konkrete Einflussnahme auf die Eigentümer verwahrlosten Wohnraums, die über eine Bestandsaufnahme der Mietsituation hinausgehen, sind nach momentaner Rechtslage nicht vorhanden. 

Die bisherigen Ergebnisse der Enquête-Komission des NRW-Landtages "Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren" und die Erfahrungen, die in Städten wie Freiburg mit Finanzinvestoren im Wohnungsbereich gemacht wurden sowie der erfolgte Verkauf der LBBW Wohnungen an ein überwiegend privates Konsortium, machen deutlich, dass auch in Baden Württemberg dringend eine gesetzliche Regelung notwendig ist.

Der Minister und Landesvorsitzende sowie die Landtagsfraktion sind durch Schreiben der Freiburger SPD-Gemeinderatsfraktion und der Stadt auf die Situation in Freiburg hingewiesen und aufgefordert worden, entsprechende Autorisierung für die Kommunen zu ermöglichen. Dieser Bedarf besteht nach unseren Kenntnissen und als ein Ergebnis des Gesprächs des Landesministers mit Kommunal-Vertretern nach dem Verkauf der LBBW-Wohnungen auch in weiteren Städten Baden-Württembergs.

Die neue Regelung muss den Kommunen die rechtliche Möglichkeit geben, im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz der MieterInnen, Eigentümer zur Beseitigung von Mängeln und zur Instandsetzung zu verpflichten, um eine drohende Verwahrlosung von Mietwohnungen zu verhindern.

Vergleichbare Regelungen gelten auch in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin. 

Auch der Deutsche Städtetag hält eine gesetzliche Regelung wie in Hessen für dringend geboten. 

Ein Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes stärkt zudem die kommunale Wohnungsaufsicht.

Homepage SPD KV Freiburg

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