von Birte Könnecke
Bei der Diskussion des Schulinvestitionsprogramms für das nächsten Haushaltsjahr kamen auch Planungen zum Neubau einer Förderschule (Sonderpädagogisches Beratungs- und Bildungszentrum, SBBZ) zur Sprache. Eine solche Schule widerspricht dem Inklusionsgedanken, dem sich unser Land verschrieben hat.
Inklusion ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht. An Schulen ist sie zum Teil auch heute noch schwer umsetzbar, weil die Landesregierung hier ihre Hausaufgaben nicht macht und Kinder, Eltern und Lehrer im Regen stehen lässt. Deswegen ist ein Neubau eine schwierige Entscheidung, über die zunächst politisch diskutiert werden muss, bevor im Haushalt Fakten geschaffen werden. Diese Diskussion wollen wir mit unserem Antrag anregen.
Der Antrag im Wortlaut:
Der Kreistag möge beschließen
- Die Planung und den Neubau eines SBBZ grundsätzlich (nicht) zu befürworten und, soweit der Neubau befürwortet wird,
- die Verwaltung zu beauftragen den Neubau in einem Schulcampus mit einer bestehenden oder neuen Grund- oder Gemeinschaftsschule zu planen.
Begründung zu Ziffer 1:
Inklusion ist Menschenrecht. Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention hat Deutschland der Überzeugung Ausdruck gegeben, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft gleichwertig sind. Daraus resultiert für den Landkreis als Schulträger die Verpflichtung, Inklusion an der Schule zu ermöglichen. Die SPD Fraktion, in der es kein einheitliches Bild zu dieser Grundsatzentscheidung gibt, hält es daher dringend für geboten im Kreistag zunächst eine politische Grundsatzdiskussion und Willensbildung, möglichst unter Hinzuziehung von Experten, zum Thema Inklusion zu führen, bevor Gelder für die Planung eines Neubaus einer SBBZ in den Haushalt eingestellt werden.
Begründung zu Ziffer 2:
In der Erwartung, dass der Grundsatzbeschluss zu Ziff. 1 zugunsten der Planung und des Neubaus gefasst wird, wird weitergehend beantragt, dass im Falle eines positiven Beschlusses zum Neubau, dieser zwingend in einem Schulcampus mit einer bestehenden Grund- oder Gemeinschaftsschule zu planen ist, um so viel Inklusion wie möglich zu gewährleisten (gemeinsamen Schulhof, gemeinsame Mensa sowie Begegnungsorte).
Allgemeine Begründung:
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention hat Deutschland der Überzeugung Ausdruck gegeben, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft gleichwertig sind. Daraus resultiert für den Landkreis als Schulträger die Verpflichtung Inklusion an der Schule zu ermöglichen.
Aus Sicht unserer Fraktion ist der zweifelsohne bestehende Elternwille nach Schulplätzen SBBZ wohl vor allem schlicht dem Pragmatismus geschuldet, weil das Land seinen Aufgaben im Bereich Inklusion (Ausstattung mit Lehrkräften und Fachpersonal) nicht nachkommt. Dies führt dazu, dass es für Eltern mit einem höheren Aufwand verbunden ist, einen inklusiven Schulplatz an einer Regelschule zu organisieren. Oft wird den Eltern auch von außen, z.B. von den Regelschulen, vermittelt, dass für ihr Kind eine Förderschule der bessere Ort sei. Keiner dieser Gründe spricht gegen die inklusive Beschulung und für ein Festzementieren des Status quo auf Jahrzehnte.
Aktion Mensch hat sich ausgiebig und sachlich mit den Argumenten pro und contra inklusiver Beschulung befasst und kommt zu folgenden Einordnungen:
„Alle Studien zum Lernerfolg zeigen: Schülerinnen und Schüler lernen nicht schlechter, wenn Kinder mit Förderbedarf die Klasse besuchen. Kinder- und Jugendliche lernen in inklusiven Kassen nicht nur gemeinsam, sondern auch voneinander. Altersklassenübergreifende und kooperative Lernformen machen es möglich, denn dabei profitieren alle von den Stärken anderer und bringen gleichzeitig ihre eigenen Stärken ein.“
Auch wenn es kurzfristig billiger ist, Kinder in Förderschulen zu stecken - Die Finanzierung der Fach- und Hilfskräfte zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler erfolgt, unabhängig davon, ob es sich um Förderschulen oder allgemeine Schulen handelt, über die Eingliederungshilfe auf kommunaler Ebene. Die individuelle Betreuung eines Kindes mit hohem Förderbedarf in einer allgemeinen Schule kostet im Durchschnitt zwischen 80 und 140 Euro pro Stunde (kommt immer etwas auf das Setting an). In SBBZs kann dieser Betrag je nach Klassengröße teilweise extrem reduziert werden, da es sich um Gruppenangebote handelt anstatt Individualangebote – kommt Aktion Mensch auch hier auf ein längerfristig ganz anderes Ergebnis:
„Es ist langfristig weniger kostenintensiv, Schulen einzuführen, die alle Kinder gemeinsam unterrichten, als ein komplexes System unterschiedlicher Schultypen zu erhalten, die jeweils auf verschiedene Gruppen spezialisiert sind. Ebenfalls ist es teurer, mangelhaft ausgebildete junge Menschen nachträglich zu qualifizieren und zu versorgen, als ihnen von Beginn an eine gute Bildung zu ermöglichen, die ihnen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben eröffnet. Es ist empirisch belegt, dass Kinder mit sogenanntem Förderbedarf im Gemeinsamem Unterricht (GU) mehr lernen, besser abschneiden als vergleichbare Schüler an Förderschulen, im Vergleich bessere Schulabschlüsse erreichen und weniger von Stigmatisierung betroffen sind. Das gilt unabhängig vom konkreten Förderbedarf. Entsprechend führt der GU zu besseren Chancen im Alltag und im Arbeitsleben.“
Auch das Institut für Menschenrechte spricht sich hierzu deutlich aus:
„Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen zusammen lernen und aufwachsen, Förderschulen sollen schrittweise abgebaut werden. So lautet die Vorgabe der UN-
Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist. Doch in der Realität werden immer mehr Kinder mit Behinderungen aus dem regulären Schulsystem ausgeschlossen. Der internationale Vergleich zeigt: Ein flächendeckendes inklusives Schulsystem ist gut für alle Kinder – mit und ohne Behinderungen. Deutschland benötigt eine Gesamtstrategie für inklusive Bildung, deren Kernelement eine stärkere Kooperation von Bund und Ländern sein sollte.“
Kosten und Finanzierung:
Dem Landkreis entstehen beim Bau des SBBZ Investitionskosten in Millionenhöhe. Diese sind vermeidbar, wenn das Land seinen Aufgaben hinsichtlich der Bereitstellung von Lehrkräften für den Mehrbedarf künftig nachkommt.