Stickelberger: „Mehr Förderung für Härtefälle“

Veröffentlicht am 18.12.2017 in Pressemitteilungen

Breitbandausbau nach Schwarzwaldparagraph im Kreis.

Sechzehn Gemeinden und Ortsteilen des Landkreises werden eine Sonderförderung durch das Land beim Breitbandausbau erhalten. Der SPD-Landtagsabgeordnete Rainer Stickelberger, der sich mehrfach für diese Förderung nach dem sogenannten Schwarzwaldparagraphen eingesetzt hatte, begrüßt die nun ergangenen Zusagen. Kritisch sieht er jedoch die Höhe der Förderungen für Härtefälle: „Für die am schwierigsten zu erschließenden Gebiet braucht es eine höhere Förderung.“

 

 

 

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich Stickelberger direkt an den zuständigen Innenminister gewandt und ihn um Unterstützung für den Antrag des Zweckverbandes Breitbandversorgung des Landkreises Lörrach gebeten. Dabei hatte Stickelberger die maximale Anteilsförderung von 90% eingefordert für Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Kleines Wiesental, Malsburg-Marzell, Schönenberg, Gersbach, Schweigmatt, Kürnberg, Schlächtenhaus, Endenburg, Tunau, Wieden, alle Ortsteile Todtnaus außer Geschwend, Schlechtnau und dem Kernort sowie alle Ortsteile von Zell im Wiesental außer dem Kernort. Begründet hatte Stickelberger dies damit, dass hier extrem schwierige geologischen und topographischen Bedingungen für den Breitbandausbau vorliegen und auch die Siedlungsstruktur die Ausbaumaßnahmen erschwert. Zudem sei die Investitionsfähigkeit der betroffenen Kommunen vor allem aufgrund der hohen Kosten für Infrastruktur und Daseinsvorsorge ohnehin schon gering.

Stickelberger freut sich, dass nun mit Kandern, Schliengen, Schwörstadt und Hasel vier weitere Kommunen in das Programm aufgenommen wurden. Angesichts der extremen Rahmenbedingungen in einigen Gemeinden hält Stickelberger die Sonderförderung hier jedoch für zu gering, zumal der zuständige Innenminister Stickelberger in 2016 mitgeteilt hatte, dass das Ministerium „nur bei punktuellen Netzabschnitten“ fördere und „jeden konkreten Einzelfall“ prüfe. „Die zugesagte konkrete Einzelfallprüfung hätte in den besonderen Härtefällen zu einem höheren Zuschuss führen müssen“, urteilt Stickelberger.

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